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Ferienwohnung Napa im Obergeschoss der Alpslodge
Napa
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AGB
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Arosa Exklusiv
Gültig ab 04.08.2024
Präambel - Stellvertretung
Die AE Service AG vermittelt und verwaltet Ferienimmobilien als Stellvertreter der jeweiligen Eigentümer. Sämtliche Vermietungen erfolgen in fremden Namen und für fremde Rechnung. Die AE Service AG handelt nicht als Eigentümerin der Ferienimmobilien, sondern ausschliesslich als bevollmächtigte Stellvertreterin. Die Identität des jeweiligen Eigentümers wird den Mietern auf Verlangen bekannt gegeben.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Ferienimmobilien durch die AE Service AG
1. Vertrag
Der Mietvertrag zwischen dem buchenden Mieter und der AE Service AG als Stellvertreter des Eigentümers kommt zustande, wenn der Mieter nach seiner Reservierung (online, Telefon, Email etc.) eine detaillierte Reservationsbestätigung/Rechnung von Arosa Exklusiv (AE Service AG) als Stellvertreter des Eigentümers bekommen hat, diese unterschrieben als PDF zurückgeschickt und die anfallende Anzahlung von 30% des Gesamtbetrages innert 10 Tagen geleistet hat. Erst mit Eingang der Anzahlung gilt die Buchung als definitiv bestätigt und der Mietvertrag als rechtswirksam abgeschlossen.
Mit dem Zustandekommen des Vertrages sind die gebuchten Ferienobjekte bestätigt und der Mieter akzeptiert die hier abgebildeten allgemeinen Geschäftsbestimmungen.
2. Bezahlung
Der Preis für das gesamte gebuchte Arrangement ist vor der Anreise fällig und ist wie folgt zu bezahlen: 30% innert 10 Tagen nach Eingang der unterschriebenen Reservationsbestätigung. Die Restzahlung von 70% ist bis spätestens 60 Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen muss der Gesamtbetrag sofort einbezahlt werden.
Die Zahlungen sind auf das Konto der AE Service AG als Stellvertreter zu überweisen. Hier finden Sie unsere Kontoangaben bei der Graubündner Kantonalbank:
IBAN: CH13 0077 4010 4735 7590 2 lautend auf AE Service AG, 7050 Arosa
BIC/Swift: GRKBCH2270A
Achtung: die Spesen für eine Auslandsüberweisung gehen zu Lasten des Überweisenden
Bei nicht fristgerechter Zahlung der Anzahlung ist die AE Service AG als Stellvertreter des Eigentümers berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
3. Option auf das gebuchte Arrangement
Die AE Service AG als Stellvertreter räumt dem Mieter ab Datum der Reservationsbestätigung/Offerte eine Option für 5 Tage auf die gebuchte Wohnung ein. D.h sie blockiert die Unterkunft während dieser Zeit und bietet sie keinem anderen Mieter an. Kommt in dieser Zeit kein Mietvertrag zustande, kann die AE Service AG als Stellvertreter wieder über die Wohnung verfügen und sie zur weiteren Vermietung freigeben.
4. Rücktritt auf dem Mietvertrag
Sofern der Mieter eine Buchung aus irgendwelchen Gründen storniert, gelten folgende Stornierungsbedingungen:
8 oder mehr Wochen vor Mietbeginn: kostenlos
6-8 Wochen vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises
4-6 Wochen vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
4 oder weniger Wochen vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises
Nach Vertragsabschluss ist die AE Service AG als Stellvertreter berechtigt, bei irrtümlich kommunizierten Vertragsbedingungen (insbesondere betreffend Preisen oder der Verfügbarkeit der Leistung) den Vertrag innerhalb von 3 Tagen nach dessen Abschluss ohne Entschädigungspflicht aufzulösen (gestützt auf Art. 23 ff. OR). Die AE Service AG als Stellvertreter wird sich bemühen, einen neuen Vertrag über eine gleichwertige Leistung abzuschliessen. Ist dies nicht möglich oder lehnt der Mieter das neue Angebot innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung ab, wird der bereits geleistete Betrag vollständig und unter Ausschluss weiterer Ansprüche zurückerstattet.
Die AE Service AG als Stellvertreter ist berechtigt, den Vertrag bis 60 Tage vor Anreise aufzulösen, falls der Eigentümer die Immobilie vom Vermietungsmarkt nimmt, die Stellvertretungsvollmacht entzieht oder anderweitig über die Immobilie verfügt (gestützt auf Art. 404 OR - Erlöschen der Vollmacht). In diesem Fall wird der bereits geleistete Betrag vollständig und unter Ausschluss weiterer Ansprüche zurückerstattet.
Bei einem Eigentümerwechsel (Verkauf der Ferienimmobilie) (Art. 261 OR) und falls der neue Eigentümer die bestehenden Mietverträge nicht übernehmen möchte, wird die AE Service AG als Stellvertreter dem Mieter ein gleichwertiges Mietobjekt anbieten oder den bereits geleisteten Betrag vollständig zurückerstatten.
5. Reinigung und Verantwortlichkeit
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt während der Mietdauer sauber zu halten. Für allfällige Schäden am Mietobjekt oder am Inventar haftet der Mieter. Der Mieter muss die während der Mietdauer entstandene Schäden AE Service AG als Stellvertreter umgehend melden. Die im Schadenfall entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Die Kosten werden mit der hinterlegten Kaution verrechnet oder AE Service AG schickt eine Rechnung.
6. Kaution
Vor Ankunft wird die Zahlung einer Kaution von CHF 300 bei kleineren Wohnungen (bis 3.5 Zimmer) und CHF 500 bei grösseren Wohnungen (ab 3.5 Zimmer) fällig. Im Falle eines Schadens oder einer Zuwiderhandlung gegen Punkt 5 der AGB's wird der entstandene Aufwand von dieser Kaution abgezogen. Sollte die Wohnung nach Aufenthalt keine Mängel aufweisen, wird die Kaution zurückbezahlt. Dafür hat der Mieter seine Kontodaten bekannt zu geben.
7. Übernahme
Beanstandungen das Mietobjekt betreffend hat der Mieter bei der Übernahme desselben anzubringen, andernfalls wird angenommen, dass sich das Mietobjekt samt Inventar in verabredetem, vertragsmässigem, gutem Zustand befunden hat.
8. Personenzahl
Die auf dem Mietvertrag angegebene Personenzahl ist verbindlich. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt weder ganz noch teilweise in Untermiete zu geben.
9. Nebenkosten
Folgende Nebenkosten sind im errechneten Endpreis (Total Miete) enthalten: Resort Fee, Wäsche, Endreinigung, Strom- und Wasserkosten, Benutzung Internet. Die zusätzliche Wäsche wird nach Aufwand (CHF 25/Paket) verrechnet.
10. Haustiere
Haustiere sind nur auf Anfrage erlaubt. Ein einmaliger Betrag von CHF 150.00 pro Tier wird separat in Rechnung gestellt.
11. Ladestation Elektro Autos
In mehreren Wohnungen wurden Wallboxes installiert. Diese können auf Wunsch und einer Vorauszahlung von CHF 50 während Ihrem Aufenthalt 2 x benutzt werden. Der Eigentümer der Ladestation behält sich das Recht vor, die Kosten für einen Bezug von über 120 KWh pro Aufenthalt nachträglich einzufordern.
12. Rauchen
Rauchen ist in allen Wohnungen strikt verboten.
13. Internet
Die Nutzung des Internets unter falscher Identität, der Besuch von illegalen Seiten oder das Downloaden illegaler Inhalte sind nach Schweizer Gesetz verboten.
14. Newsletter
Mit der Buchung willigt der Mieter ein, dass die AE Service AG ihm regelmässig, höchstens vier Mal pro Jahr, Newsletter per E-Mail zusenden darf. Der Newsletter enthält Informationen über Angebote, Neuigkeiten und weitere Services im Zusammenhang mit den vermittelten Ferienimmobilien.
Der Mieter kann seine Einwilligung jederzeit durch Nutzung des Abmelde-Links in jeder Newsletter-E-Mail oder durch schriftliche Mitteilung widerrufen. Der Widerruf wirkt für die Zukunft.
15. Wertgegenstände
Der Mieter hat darauf zu achten, dass seine Wertgegenstände versichert sind. Die AE Service AG als Stellvertreter übernimmt keine Haftung für Verlust oder Schaden am persönlichen Besitz des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, das Haus beim Verlassen abzuschliessen.
15a. Haftungsausschluss
Die AE Service AG handelt ausschliesslich als Stellvertreter der Eigentümer und haftet nur für ihre Vermittlungstätigkeit. Für die Beschaffenheit, den Zustand, die Sicherheit und allfällige Mängel der Ferienimmobilie haftet ausschliesslich der jeweilige Eigentümer.
Die AE Service AG als Stellvertreter schliesst jede Haftung für Schäden aus, die in der Ferienimmobilie entstehen, einschliesslich Unfälle, Verletzungen oder Sachschäden. Ausgenommen bleibt die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der AE Service AG.
Bei höherer Gewalt, Naturereignissen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die die Nutzung der Ferienimmobilie beeinträchtigen, haftet die AE Service AG als Stellvertreter nicht.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, eine geeignete Reise- und Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag ist Arosa