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Ferienwohnung Mittaglugga
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AGB
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Arosa Exklusiv Gültig ab 24.10.2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die mietweise Überlassung von Immobilien der AE Service AG
1. Vertrag
Der Mietvertrag zwischen dem buchenden Gast und Arosa Exklusiv (AE Service AG genannt Vermieter) kommt zustande, wenn der Gast nach seiner Reservierung (online, Telefon, Email etc.) eine detaillierte Reservationsbestätigung/Rechnung vom Vermieter bekommen hat und diese unterschrieben als PDF zurückschickt. Er muss im Anschluss die anfallende Anzahlung von 30% des Gesamtbetrages innert 10 Tagen geleistet haben.
Mit dem Zustandekommen des Vertrages sind die gebuchten Ferienobjekte bestätigt und der Gast akzeptiert die hier abgebildeten allgemeinen Geschäftsbestimmungen.
2. Bezahlung
Der Preis für das gesamte gebuchte Arrangement ist vor der Anreise fällig und ist wie folgt zu bezahlen:
30% in den folgenden 10 Tagen ab Datum Reservationsbestätigung.
Die Restzahlung von 70% ist bis spätestens 60 Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen muss der Gesamtbetrag sofort einbezahlt werden.
Die Zahlungen sind auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Hier finden Sie unsere Kontoangaben bei der Graubündner Kantonalbank:
IBAN: CH13 0077 4010 4735 7590 2 lautend auf AE Service AG, 7050 Arosa
BIC/Swift: GRKBCH2270A
Achtung: die Spesen für eine Auslandsüberweisung gehen zu Lasten des Auftraggebers
Sollte die Überweisung in diesem Zeitraum nicht stattfinden ist die Vermieterin bemächtigt, sich aus dem Vertrag zurückzuziehen.
3. Option auf das gebuchte Arrangement
Der Vermieter räumt dem Gast ab Datum der Reservationsbestätigung/Offerte eine Option für 5 Tage auf die gebuchten Zimmer ein. D.h er blockiert die Unterkunft während dieser Zeit und bietet sie keinen anderen Gästen an. Kommt in dieser Zeit kein Mietvertrag zustande, kann der Vermieter wieder über die Wohnung verfügen und sie zur weiteren Vermietung freigeben.
4. Rücktritt auf dem Mietvertrag
Sofern der Gast eine Buchung aus irgendwelchen Gründen storniert, gelten folgende Stornierungsbedingungen.
8 oder mehr Wochen vor Mietbeginn: kostenlos
6-8 Wochen vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises
4-6 Wochen vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
4 oder weniger Wochen vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises
Nach Vertragsabschluss behält sich der Leistungserbringer das Recht vor, bei irrtümlich kommunizierten Vertragsbedingungen (insbesondere betreffend den Preisen oder der Verfügbarkeit der Leistung) den Vertrag innerhalb von 3 Tagen nach dessen Abschluss entschädigungslos aufzulösen. Er ist bemüht, einen neuen Vertrag über eine gleichwertige Leistung abzuschliessen. Ist dies nicht möglich oder lehnt der Gast den neuen Vertag innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung ab, wird der bereits bezahlte Betrag unter Ausschluss weiterer Forderungen zurückbezahlt.
Gibt es einen Handwechsel (Verkauf der Ferienimmobilie) und der neue Eigentümer möchte die Mietverträge nicht übernehmen, so sucht der Vermieter dem Gast ein gleichwertiges Mietobjekt oder zahlt dem Gast den Betrag zurück.
5. Reinigung und Verantwortlichkeit
Der Mieter ist vertraglich verpflichtet, das Mietobjekt während der Mietdauer sauber zu halten. Für allfällige Schäden am Mietobjekt oder am Inventar haftet der Mieter. Während der Mietdauer entstandene Schäden müssen der Vermieterin umgehend gemeldet werden. Die im Schadenfall entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Die Kosten werden mit der hinterlegten Kaution verrechnet oder AE Service schickt eine Rechnung.
6. Kaution
Vor Ankunft wird die Zahlung einer Kaution von CHF 300 bei kleineren Wohnungen (bis 3.5 Zimmer) und CHF 500 bei grösseren Wohnungen (ab 3.5 Zimmer) fällig. Im Falle eines Schadens oder einer Zuwiderhandlung gegen Punkt 5 der AGB's wird der entstandene Aufwand von dieser Kaution abgezogen. Sollte die Wohnung nach Aufenthalt keine Mängel aufweisen, wird die Kaution zurückbezahlt. Dafür hat der Mieter seine Kontodaten bekannt zu geben.
7. Übernahme
Beanstandungen das Mietobjekt betreffend hat der Mieter bei der Übernahme desselben anzubringen, andernfalls wird angenommen, dass sich das Mietobjekt samt Inventar in verabredetem, vertragsmässigem, gutem Zustand befunden hat.
8. Personenzahl
Die auf dem Mietvertrag angegebene Personenzahl ist verbindlich. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt weder ganz noch teilweise in Untermiete zu geben.
9. Nebenkosten
Folgende Nebenkosten sind im errechneten Endpreis (Total Miete) enthalten: Resort Fee, Wäsche, Endreinigung, Strom- und Wasserkosten, Benutzung Internet. Die zusätzliche Wäsche wird nach Aufwand (CHF 25/Paket) verrechnet.
10. Haustiere
Haustiere sind nur auf Anfrage erlaubt. Ein einmaliger Betrag von CHF 150.00 pro Tier wird separat in Rechnung gestellt.
11. Ladestation Elektro Autos
In mehreren Wohnungen wurden Wallboxen installiert. Diese können auf Wunsch und einer Vorauszahlung von CHF 50 während Ihrem Aufenthalt 2 x benutzt werden. Der Eigentümer der Ladestation behält sich das Recht vor, die Kosten für einen Bezug von über 120 KWh pro Aufenthalt nachträglich einzufordern.
12. Rauchen
Rauchen ist in allen Objekten strikt verboten.
13. Internet
Die Nutzung des Internets unter falscher Identität, der Besuch von Illegalen Seiten oder das Downloaden illegaler Inhalte sind nach Schweizer Gesetz verboten.
14. Wertgegenstände
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Wertgegenstände versichert sind. Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Verlust oder Schaden am persönlichen Besitz des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, das Haus beim Verlassen abzuschliessen.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag ist Chur.
Wo dieser Vertrag keine besonderen Bestimmungen enthält, gelten die Artikel 253 bis 274 des schweizerischen Obligationenrechtes. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Ort der Mietsache Gerichtsstand