Kleine Freiheit

Die "Kleine Freiheit" mit ihrem herrlichen Blick über den Hafen und den Cospudener See ist ideal für Ihre Partys, Feiern, Meetings oder auch Konferenzen. Hier können Sie und Ihre Gäste das maritime Flair des Hafens genießen, ausgelassen Feiern oder auch in entspannter Atmosphäre konferieren.

Woher die „Kleine Freiheit“ ihren Namen hat, lässt sich unschwer erraten. Nicht nur der Name, auch das maritime Flair der Namensvetterin aus Hamburg spiegelt sich in der Lokalität wider. 

Hier können Sie und Ihre Gäste ausgelassen feiern, unkompliziert und wie Sie es sich wünschen. Denn Ihren Aufenthalt in der „Kleinen Freiheit“ können Sie selbst gestalten und z.B. Essen und Getränke mitnehmen. 

Die "Kleine Freiheit" ist 90 qm groß und bietet Platz für ca. 50 Personen, 2 WCs und eine kleine Küche mit Geschirr für 50 Gäste, eine Kochplatte sowie ein Industriegeschirrspüler finden Sie in der "Kleinen Freiheit".

Tische und Stühle für Ihre Gäste und auch ein Kamin für die kälteren Jahreszeiten sind vorhanden. 1 Korb mit Holz wird bereitgestellt, weiteres muss selbst mitgebracht werden.

Die Kaution wird unabhängig vom Mietpreis erhoben, ist nicht inkludiert und nicht auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen. 

Die Vermietung beginnt am Tag der Veranstaltung ab 11 Uhr bis zum Folgetag 09 Uhr.

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 Ausstattung

 Holzofen

 Grill

 Privater Aussenbereich

 Internet

 Wifi

 Küche

 Küche

 Geschirr

 Wasserkocher

 Kühlschrank

 Mikrowelle

 Spülmaschine

 Kaffeemaschine

 Lage

 Direkt am See

 Seeblick

 Eignung

 Veranstaltungen/Feste erlaubt

11) Vertragliches Rücktrittsrecht / Stornierung
11.1 Tritt der Mieter vom Vertrag zurück und ist keine anderweitige Vermietung möglich, hat der Vermieter einen Ersatzanspruch nachfolgender Staffelung:
Ein kostenfreier Rücktritt von diesem Vertrag ist bis 90 Tage vor dem Anreisetermin möglich, muss aber grundsätzlich in schriftlicher Form (per Post, per Fax oder E-Mail) erfolgen. Bei schriftlichen Rücktrittsgesuchen auf dem Postweg zählt das Datum des Poststempels.
Wird diese o.g. Frist überschritten, hat der Vertragspartner 50% des Mietpreises zu zahlen.
29 bis 1 Tag vor Mietbeginn – 75 % des Mietpreises
Rücktritt zum Mietbeginn oder bei Nichterscheinen – 100% des Mietpreises

11.2 Die Rücktrittserklärung hat in jedem Fall schriftlich gegenüber dem Vermieter zu erfolgen.
Bei späterer Anreise bzw. früherer Abreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietpreises.

11.3 Dem Mieter wird jedoch der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.

11.4 Der Mietvertrag kann seitens des Vermieters infolge des Eintreffens von Fällen höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, die außerhalb der Einflusssphäre des Vermieters liegen, fristlos gekündigt werden.